Das Herzogtum Sachsen und der Wiener Kongress

Ständehaus in Merseburg - Front, vom Schloßgarten aus. Foto: Mchollyday (Quelle: Wikipedia CC BY-SA 3.0)

Das Herzogtum Sachsen und der Wiener Kongress:

Ein „vergessenes“ landesherrschaftliches Territorium
und seine Bedeutung für das Verständnis des
Bundeslandes Sachsen-Anhalt

In der „Verordnung wegen des Königlichen Titels und Wappens“ vom 9. Januar 1817 befahl der preußische König Friedrich Wilhelm III. Bestimmungen bezüglich der Neugestaltung seines königlichen Herrschaftstitels nach dem Wiener Kongress. Sowohl im „größeren“ als auch im „mittleren“ Titel erschien nun die Wortgruppe „Herzog zu Sachsen, Engern und Westphalen“.

Die Form „dux Westfaliae et Angariae“ trat bereits in Bezug auf den Askanier Bernhard, Sohn Albrechts des Bären und Nachfolger Heinrichs des Löwen im sächsischen Herzogsamt, in der Gelnhäuser Urkunde des Jahres 1180 auf. Albrecht I., der als Nachfolger in der sächsischen Herzogswürde das Erbe seines Vaters antrat, führte den Titel „Herzog von Sachsen, Engern und Westfalen“ („dux Saxonie Angarie et Westfalie“) ab dem Jahr 1227. Von da an blieb die Wortkombination Ausdruck der Kontinuität des sächsischen Herzogtums. 

Durch die Verordnung des Jahres 1817 stellte der preußische König klar, dass er die infolge der Regelungen des Wiener Kongresses übernommene Landesherrschaft über das Herzogtum Sachsen und den diese Herrschaftswürde repräsentierenden Herzogstitel in jener sächsisch-mittelalterlichen Tradition stehend begriff. 
Die Tatsache, dass „die Mächte von Europa“ im Verbund mit den „Fürsten und freien Städte(n) Deutschlands“ auf dem Wiener Kongress des Jahres 1815 die Existenz ZWEIER sächsischer Landesherrschaften anerkannten, wurde bisher sowohl in der Landesgeschichte des Bundeslandes Sachsen-Anhalt als auch in der Landesgeschichte des Freistaates Sachsen nur wenig beachtet.

Der Artikel beschäftigte sich mit der Bedeutung dieses „vergessenen“ landesherrschaftlichen Territoriums für das historische Verständnis unseres Bundeslandes Sachsen-Anhalt und soll als Diskussionsbeitrag für die bevorstehende Tagung „1815: Europäische Friedensordnung – Mitteldeutsche Neuordnung“ vom 5.-7. November 2015 in Merseburg verstanden werden. Weiterhin habe ich, als Abrundung, den von mir bereits am 23. Juli 2015 publizierten Artikel zur Rolle des „Bernburger Erbfalls 1212“ für ein neuartiges „sächsisch-anhaltisches“ Landesbewusstsein im Bundesland Sachsen-Anhalt hinzugefügt. 
Der Bernburger Erbfall 1212 und der Wiener Kongress des Jahres 1815 können als zwei konstituierende Geschichtsereignisse der sächsisch-anhaltischen Landesgeschichte aufgefasst werden!